Das Geld der Salzburger muss im Land bleiben
SPÖ-Chef Walter Steidl & LAbg. Heidi Hirschbichler | Das österreichische Modell der Selbstverwaltung bei den Sozialversicherungen hat eine lange Tradition und wird durch populistische Reform-Maßnahmen gefährdet. Die Salzburger_innen haben ein Recht auf ihr Vermögen. Reformen müssen daher mit Maß und Ziel erfolgen.
Die von der schwarz-blauen Regierung im Bund angekündigte Reform der Selbstverwaltung durch die Zusammenlegung der Sozialversicherungen sieht die Salzburger Sozialdemokratie kritisch. „Betrachtet man die Salzburger Gebietskrankenkasse, so stellt man fest, dass diese mit Rücklagen in der Höhe von rund 280 Millionen Euro über ein sehr großes Vermögen verfügt. Das ist das Geld der Salzburger_innen, das bei einer Zusammenlegung der Krankenkassen in den Topf der österreichischen Krankenkasse fließen wird“, erklärt der Salzburger SPÖ-Chef Walter Steidl. „Viele regionale Projekte, die auch in guter und bewährter Kooperation mit dem Land Salzburg und den Gemeinden ermöglicht werden, geraten dadurch in Gefahr“, ergänzt Landtagsabgeordnete Heidi Hirschbichler. Die beiden haben daher in der vorigen Sitzung des Salzburger Landtags einen entsprechenden Antrag eingebracht, indem gefordert wird, dass bei einer möglichen Fusionierung der Krankenkassen, die regionale Selbstverwaltung mit Budgethoheit und Hoheit über die Rücklagen verankert werden muss.
Bestärkt fühlen sich Steidl und Hirschbichler durch die aktuellen Bilanz-Zahlen von Österreichs Krankenkassen. Insgesamt wurde ein Plus von 4,7 Millionen Euro erreicht und die Verwaltungskosten wurden halbiert. Eine Trendwende ist also bereits gelungen.
Lange Tradition der Selbstverwaltung
Sozialversicherungen wurden bereits vor rund 200 Jahren als Selbsthilfeorganisationen und Unterstützungsvereine gegründet. Schon damals wurden diese von den betroffenen Arbeitnehmer_innen selbst verwaltet. „Das österreichische Selbstverwaltungsmodell hat eine lange Tradition und hat sich in den letzten 200 Jahren sehr bewährt. Es arbeitet nicht nur sehr nahe an den Bedürfnissen der Versicherten, sondern wurde auch in der Verfassung verankert. Durch die Besetzung der Gremien anhand der Ergebnisse der Wirtschafts- und Arbeiterkammerwahlen und die Tatsache, dass der Bundesregierung eine Aufsichtspflicht obliegt, erhält sie die entsprechende demokratische Legitimation und die notwendige Kontrolle, die auch durch die regelmäßigen Überprüfungen durch den Rechnungshof verstärkt wird“, betonen Hirschbichler und Steidl.