Unterschutzstellung Nockstein | SPÖ holt Gutachten ein

SPÖ-Chef Walter Steidl | Weil ÖVP und Grüne aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken einen geschützten Landschaftsteil Nockstein-Höhenrücken verhindern, holen wir dazu ein Gutachten ein. Die SPÖ geht von keiner Verfassungswidrigkeit aus.

Mit Bedauern nimmt SPÖ-Chef Walter Steidl die Ablehnung des dringlichen Antrags der SPÖ durch LH Haslauer und Landesvize Rössler zur Kenntnis. Steidl forderte ja in der gestrigen Landtagssitzung per dringlichem Antrag die Ausweisung eines geschützten Landschaftsteils des Nockstein-Höhenrückens. Steidl: „Die Politik sollte nichts unversucht lassen, um eine bessere Lösung, als es die geplante 380-kV-Freileitung über den Nockstein ist, zu finden.“

Verfassungswidrig?

Sowohl LH Haslauer als auch seine Stellvertreterin Rössler argumentieren vor allem mit der Verfassungswidrigkeit des Vorschlags der SPÖ. Dem widerspricht Univ. Prof. Dr. Karl Weber von der Universität Innsbruck klar. Der Jurist führt in einem Gutachten vom Februar 2013 aus:
„Die Erlassung einer Verordnung, mit der der Nockstein-Höhenrücken zum geschützten Landschaftsteil gemäß § 12 Naturschutzgesetz erklärt wird, liegt im Ermessen der Behörde. Dieses ist im Sinne des Gesetzes anzuwenden.“

„Die Erklärung zum geschützten Landschaftsteil würde das Projekt nicht schlechthin verhindern, sondern könnte eine Änderung der Trassenführung notwendig machen. Das bundesstaatliche Berücksichtigungsgebot (bzw. das Torpedierungsverbot, Anm.) verlangt nicht, dass jedes Projekt von übergeordnetem Interesse genau in der Form bewilligt werden muss, wie sich das der Betreiber in den Kopf gesetzt hat. Wichtig ist, dass das Projekt nach wie vor realisierbar ist“.

SPÖ gibt Gutachten in Auftrag

„Auch aufgrund der juristischen Expertise von Prof. Weber fühlen wir uns bestärkt, weiter um eine bessere Lösung anstelle der geplanten Freileitung über den Nockstein zu kämpfen. Weil die Landesregierung aber aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken eine Unterschutzstellung des Nocksteins verhindert, werden wir noch im Februar ein weiteres Rechtsgutachten vorlegen“, gibt Walter Steidl bekannt. „Wir gehen nicht davon aus, dass die Ausweisung eines geschützten Landschaftsteils an Nockstein nicht verfassungswidrig ist.“

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