Pflegefinanzierung bringt Gemeinden an die Belastungsgrenze: Schwarz-Blau schiebt Erleichterungen auf die lange Bank

Statt der gesetzlich vorgesehenen 50:50-Teilung müssen Salzburgs Gemeinden inzwischen 60 Prozent und mehr für den Betrieb der Seniorenwohnhäuser stemmen. ÖVP und FPÖ schieben Verbesserung auf die lange Bank.

Die Finanzierung der Seniorenwohnhäuser ist gesetzlich klar geregelt: Land und Gemeinden sollen die Betriebskosten im Verhältnis 50:50 tragen. In der Praxis jedoch bleiben Salzburgs Gemeinden mittlerweile auf mehr als 60 Prozent der Kosten sitzen – mit schwerwiegenden Folgen für kommunale Budgets.

SPÖ fordert im Landtag faire Kostenteilung – ÖVP und FPÖ blockieren

Die SPÖ brachte daher in den heutigen Ausschusssitzungen im Landtag die Forderung ein, die Pflegetarife endlich anzuheben und jährlich zu valorisieren, um die bestehende Unterdeckung auszugleichen und weitere finanzielle Schieflagen zu verhindern.

„Die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ haben unseren Antrag abgelehnt und sich damit klar gegen eine faire Unterstützung der Gemeinden ausgesprochen. Schwarz-Blau unter Edtstadler und Svazek setzt damit ihren sozialpolitisch kalten Kurs unverändert fort“, kritisiert SPÖ-Sozial- und Gesundheitssprecherin Barbara Thöny.

Die „soziale Heimatpartei“ die Gemeinden und Senior:innen im Stich lässt

Thöny verweist insbesondere auf die FPÖ: „Den Freiheitlichen wird zunehmend bewusst, dass immer mehr Menschen erkennen, dass die selbsternannte ‚soziale Heimatpartei‘ keine ist. Anstatt den für die Seniorenbetreuung zuständigen Gemeinden in Zeiten massiver Kostensteigerungen beizustehen, verstecken sich die Blauen hinter einem wirkungslosen Abänderungsantrag, der lediglich Forderungen enthält, die die Landesregierung ohnedies erfüllen muss. Diese Politik auf dem Rücken unserer Seniorinnen und Senioren wird scheitern. Wir werden weiter aufzeigen, worum es der FPÖ tatsächlich geht – nämlich ausschließlich um sich selbst.“

SPÖ-Antrag hier im Originaltext...

FPÖ-Abänderungsantrag (laut Barbara Thöny inhaltlich wirkungslos):

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den 
Abänderungsantrag, 
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
Die Salzburger Landesregierung wird ersucht,

  1. nach Vorliegen der Ergebnisse der laufenden, beauftragten betriebswirtschaftlichen Prüfung von 15 Seniorenwohnheimen eine fundierte Beurteilung vorzunehmen, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt unter Berücksichtigung der budgetären Rahmenbedingungen sowie der Finanzkraft der Gemeinden eine Anpassung der Tarifobergrenzen für Seniorenwohnhäuser erforderlich ist, um weiterhin eine qualitativ hochwertige und wirtschaftlich tragfähige Versorgung in der Langzeitpflege sicherzustellen;
  2. die Ergebnisse dieser Prüfung zur Situation in der stationären Langzeitpflege – insbesondere zu Personalbedarf, Finanzierung und Strukturentwicklung – intern auszuwerten und in die weiteren Gespräche mit Gemeinden und Trägerorganisationen einfließen zu lassen;
  3. die bereits im Rahmen des Bedarfsplans Pflege 2035 eingerichteten Steuerungs- und Beteiligungsstrukturen weiterzuführen und zu nutzen, um gemeinsam mit Gemeinden, Trägern, Fachabteilungen und Experten die strategische Weiterentwicklung der Pflegeversorgung zu koordinieren, die Ergebnisse dieses laufenden Prozesses abzuwarten und auf deren Grundlage weitere Maßnahmen im Pflegebereich abzustimmen.

Salzburg, am 3. Dezember 2025
Berger eh. / Rieder eh.

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