Gemeinden am Limit: Land schiebt Kosten bei Pflegefinanzierung ab

Statt der gesetzlich vorgesehenen 50:50-Teilung zwischen Land und Kommunen müssen Salzburgs Gemeinden inzwischen 60 Prozent und mehr für den Betrieb der Seniorenwohnhäuser stemmen! Dazu wird am Mittwoch ein SPÖ-Antrag im Landtag behandelt.
Die Finanzierung der Seniorenwohnhäuser ist eindeutig geregelt: Land und Gemeinden tragen die Kosten zu gleichen Teilen. „In der Praxis hat sich dieses Verhältnis massiv verschoben“, kritisiert SPÖ-Sozial- und Gesundheitssprecherin Barbara Thöny. „Die Gemeinden bleiben inzwischen auf 60 Prozent der Kosten (und mehr) sitzen. Von der zugesagten Halbe-Halbe-Finanzierung sind wir weit entfernt. Und das hat Konsequenzen: Was die Gemeinden zusätzlich für Pflege ausgeben müssen, fehlt ihnen in der Elementarpädagogik, in der Infrastruktur und bei wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben.“
Land Salzburg muss zu seinen Zusagen stehen
Thöny fordert die Schwarz-Blaue Landesregierung auf, endlich gegenzusteuern: „Die Tarife für den Betrieb der Seniorenwohnhäuser wurden jahrelang nicht ausreichend erhöht. Gleichzeitig treibt eine hausgemachte Teuerung die Kosten weiter nach oben. Viele Einrichtungen rutschen dadurch in eine strukturelle Unterfinanzierung. Das ist untragbar – für die Träger, für die Beschäftigten und für die Pflegebedürftigen.“
SPÖ-Antrag diesen Mittwoch im Landtag
Am Mittwoch, 3. Dezember 2025, liegt im Finanzausschuss des Landtags ein SPÖ-Pflegeantrag zur Beratung. Darin fordert die SPÖ unter anderem eine deutliche Erhöhung der Pflegetarife sowie eine jährliche automatische Anpassung, um künftige Unterdeckungen zu verhindern.






















