Salzburger Wettunternehmergesetz wurde auf Antrag der SPÖ geändert, geht aber mangels Zustimmung der Landesregierung nicht weit genug

Thöny, Hagenauer & Schnellinger verweisen auf wissenschaftliche Studien, die klar belegen: Höheres Suchtrisiko für Kinder, die von Glückspielstätten umgeben sind.

In der Sitzung des Salzburger Landtags am heutigen Mittwoch (22.01.2020) wurde von der Salzburger SPÖ erneut ein Antrag auf Überarbeitung des Salzburger Wettunternehmergesetzes eingebracht. „Leider ist unser Vorstoß aufgrund des Abänderungsantrags der Grünen stark verwässert worden. Von unseren fünf Forderungspunkten ist immerhin übriggeblieben, dass es künftig einen Auflagenkatalog geben wird, an den sich die Wettbüros halten müssen“, so die SPÖ-Kinder- und Jugendsprecherin LAbg. Barbara Thöny. Dieser beinhaltet vor allem die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, sowie die Vermeidung von Störungen des örtlichen Gemeinschaftslebens. Für gesetzliche Mindestabstände von Wettbüros zu Kinder- und Jugendeinrichtungen fand sich im Landtag zum großen Bedauern der SPÖ einmal öfter keine Mehrheit. Dass solche Bannmeilen rechtlich sehr wohl möglich wären, belegt die Tatsache, dass ähnliche Regelungen in Vorarlberg und der Steiermark bereits in Kraft sind und auch funktionieren.



Die SPÖ-Sozialstadträtin Anja Hagenauer, welche als Expertin im Landtag geladen war, äußerte sich folgendermaßen: "Ich frage mich, warum sich die Landesregierung wie eine Mauer vor die Wettbürobetreiber stellt. Selbst bei der Kontrolle der Nichteinhaltung der Regeln gibt es nicht genug Personal.“ Thöny stieß in dasselbe Horn: „Für das gesamte Bundesland Salzburg gibt es nur einen Kontrolleur.“

Starke Kritik an der Landesregierung kommt vonseiten des SPÖ-Gemeinderatsklubs in der Stadt Salzburg



„In Sachen Glücksspiel braucht es endlich strengere Kontrollen und weitere Maßnahmen“, so die Lehener SPÖ-Gemeinderätin und Vorsitzende des Salzburger Planungsausschusses Johanna Schnellinger. Die erst heute öffentlich getätigte Aussage des Präsidenten des ‚Insitut Glücksspiel‘, wonach Bannmeilen nicht zielführend seien, weist Schnellinger mit Verweis auf wissenschaftliche Erkenntnisse entschieden zurück: „Im Gegensatz zu Roman Nessholds Aussage gegenüber dem ORF kommen zahlreiche wissenschaftliche Studien zum Ergebnis, dass die Verringerung von Risikofaktoren sehr wohl einen positiven Effekt hat. Die tagtägliche Konfrontation mit Wettbüros ist ein Risiko. Das Mindeste wäre es daher, wie andere Bundesländer endlich gesetzliche Mindestabstände zwischen den Kinder- und Jugendeinrichtungen und Wettbüros, sowie zwischen den einzelnen Wettbüros einzuführen. Vorarlberg und die Steiermark haben die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geändert und es funktioniert. Leider kann sich die Salzburger Landesregierung nicht zu diesem Schritt für unsere Kinder durchringen“, bedauert Schnellinger.

Höheres Risiko spielsüchtig zu werden, wenn Kinder Glücksspiel ausgesetzt sind

Mehrere Studien des kanadischen „International Centre for Youth Gambling Problems“ zeigen, dass bei Jugendlichen und insbesondere Buben, die im heranwachsenden Alter verstärkt Glücksspiel ausgesetzt sind, das Risiko für eine Spielsucht im Erwachsenenalter signifikant höher ist. „Wenn ein Kind tagtäglich am Schulweg an Wettbüros vorbeikommt, werden diese Einrichtungen zur Normalität. Es braucht Kinderschutz, nicht Wettbüroschutz“, so Schnellinger.

Steirisches Wettgesetz verfassungskonform

„Der Verfassungsgerichtshof hat per Urteil die Verfassungskonformität des steirischen Wettengesetzes bestätigt, das ebenso einen Mindestabstand zwischen Kindergärten, Schulen und Wettbüros beinhaltet“, kann Thöny die von den Grünen und der Landeslegistik artikulierten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht nachvollziehen.

Zwingende inhaltliche Prüfung der Bewilligung für weitere Filialen gefordert

Neben Mindestabständen zwischen Wettbüros und Kinderschutzeinrichtungen fordert die SPÖ den sofortigen Entzug der Bewilligung bei einmaliger Übertretung des Jugendschutzes. Vor der Bewilligung weiterer Wettbüros soll es laut SPÖ-Forderung eine zwingende inhaltliche Prüfung geben: „Wenn ein Wettunternehmer eine weitere Filiale öffnet, dann braucht es derzeit keine inhaltliche Prüfung der Bewilligung. Er darf einfach öffnen. Wenn beispielsweise ein Metzger eine weitere Filiale eröffnen will, muss um die erneute Bewilligung angesucht werden. Dem Metzger wird streng auf die Finger geschaut, für ein Wettlokal bedarf es keiner tiefergehenden Prüfung – das kann nicht sein“, veranschaulicht Schnellinger mit einem Beispiel, wie gering die Regulierung des Glückspielsektors im Vergleich ausfällt.

„Das Glücksspiel hat großes Suchpotential. Die Leidtragenden sind die Betroffenen selbst, sehr oft ihre Familien und in letzter Konsequenz die Kinder“, versichert Thöny, dass sie sich mit dem heutigen Ergebnis im Landtag nicht zufrieden geben wird.

Link zum ursprünglichen SPÖ-Antrag...

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