Zell am See als Vorbild für öffentlichen Seezugang

Landesparteivorsitzender David Egger bei seiner ersten Pressekonferenz

Der Salzburger SPÖ-Chef David Egger hofft auf eine rasche Umsetzung von Landesgesetzen, welche die freien Seezugänge schützen sollen.
 
Während dem öffentlichen Badeplatz an der Ostbucht in Neumarkt aufgrund eines möglichen Marriott-Hotelprojektes eine Verkleinerung droht, zeigt man sich in Zell am See stolz über die bestehenden öffentlich und zum Teil auch kostenlos zugänglichen Uferflächen. Eine Einschränkung der Zugänge kommt für SPÖ-Bürgermeister Andreas Wimmreuter nicht in Frage: „In Zell am See sind wir sehr stolz auf unsere vier Strandbäder. Alle stehen im Eigentum der Stadtgemeinde, eines davon ist sogar kostenlos zugänglich und das wird auch so bleiben.“ Ebenfalls frei zugänglich bleiben sollen alle unbebauten Uferflächen, von denen es insbesondere entlang des Nordufers einige gibt. „Solange ich Bürgermeister bin, wache ich über jeden einzelnen Meter Seezugang.“
 
Wie viele andere Salzburger Seen ist auch der Zellersee von vielen privaten Ufern umgeben, nämlich zu 52 Prozent. Was den Pinzgauer See jedoch von vielen anderen Seen unterscheidet, ist, dass jene Uferstrecken, die in öffentlicher Hand stehen, gut für die Bevölkerung zugänglich sind.
 
Zell am See als Vorbild

Der Salzburger SPÖ-Chef David Egger, welcher als Vizebürgermeister von Neumarkt am Wallersee eine Verkleinerung der öffentlichen Flächen entlang der Ostbucht am Wallersee mit aller Kraft bekämpft, sieht Zell am See in Sachen Seezugang als Vorbild: „Zell am See achtet seit jeher darauf, dass der Zellersee nicht nur für Tourist*innen, sondern für die ganze Bevölkerung zugänglich ist. Ich werde mich dafür stark machen, dass das auch bei mir in Neumarkt und bei uns im ganzen Bundesland Salzburg so bleibt.“
 
Egger hofft auf Zweidrittelmehrheit im Landtag

Nachdem im Salzburger Landtag alle Fraktionen dem SPÖ-Antrag auf eine Prüfung einer verfassungsrechtlichen Verankerung des freien Seezugangs zugestimmt hat, hofft Egger, dass sich bei der letztendlichen Abstimmung darüber ebenfalls die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit findet. „Die Verankerung des freien Seezugangs als Staatszielbestimmung in der Landesverfassung ist das eine. Darüber hinaus muss der aktuelle Entwurf des Landesentwicklungsprogramms rasch umgesetzt werden, weil auch das den Erhalt der freien Seezugänge sicherstellt“, schließt Egger.

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