GVV | Das Urteil gegen Heinz Schaden macht betroffen und stellt alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit einem Bein ins Gefängnis

Nachdem der OGH am Mittwoch das erstinstanzliche Urteil gegen Heinz Schaden und alle Mitangeklagten bestätigt hat, fordert der Sozialdemokratische GemeindevertreterInnenverband in Salzburg die gesetzlichen Grundlagen neu zu überdenken.

Wenngleich die Entscheidung des OGH zu akzeptieren sei, steht für den Vorsitzenden des GVV Salzburg Hansjörg Obinger fest, dass „dieses Urteil betroffen macht und förmlich nach einer Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen schreit. Es kann nicht sein, dass alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit einem Bein ins Gefängnis gestellt werden.“ Obinger ist mit dieser Meinung in guter Gesellschaft. Österreichweit reagierten Kommunalpolitiker_innen über alle Parteigrenzen hinweg bereits entsetzt auf das erstinstanzliche Urteil und äußerten die Forderung, die gesetzlichen Grundlagen neu zu überdenken und ev. zu präzisieren, dass der Vorsatz wieder eine stärkere Rolle spielt. „Initiativen des Städtebundes in diese Richtung haben unsere volle Unterstützung, da alle Personen in Funktionen auf kommunaler Ebene klare Richtlinien und Rechtssicherheit brauchen,“ so Obinger.



„Mit der Bestätigung des Urteils gegen Heinz Schaden stellt sich jetzt endgültig die Frage, wer jetzt noch freiwillig Bürgermeisterin oder Bürgermeister werden möchte. Das Urteil ist daher eine Schlag in die Magengrube unserer Demokratie. Wir müssen das Urteil akzeptieren, wir dürfen allerdings nicht akzeptieren, dass die Gesetzeslage so bleibt“
, so Obinger weiter.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass trotz Verurteilung, es keine persönliche Bereicherung gegeben hat und allen voran Heinz Schaden seine persönliche Verantwortung mit seinem Rückzug aus der Politik schon übernommen hat. „Die menschlichen Schicksale dürfen, gerade trotz der Verurteilung, nicht außer Acht gelassen werden. Ich appelliere an eine für alle Beteiligten menschliche und faire Lösung wenn es um die angefallenen Prozesskosten geht,“ stellt Obinger fest.

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