Öffentlicher Verkehr | Anteile des Landes an der Salzburg AG werden sicher nicht verkauft

Klausner | Initiativen der SPÖ wurden im Landtag angenommen. Ein Erfolg für die Mitarbeiter und die gesamte Salzburger Bevölkerung.

„Die Neuordnung des öffentlichen Verkehrs unter Federführung von Land und Stadt ist ein richtiger Schritt. Mir ist wichtig, dass der öffentliche Verkehr auch in Zukunft in öffentlicher Hand bleibt.  Damit ist der Einfluss der Landespolitik gewährleistet und die Daseinsvorsorge geregelt. Der heutige Beschluss des Landtags, die Landesanteile der neuen Verkehrsgesellschaft und der gesamten Salzburg AG nicht zu veräußern ist daher mehr als positiv zu sehen“, erklärt SPÖ-Verkehrssprecherin Sabine Klausner. “Auch eine Schlechterstellung der Mitarbeiter in der neuen Verkehrsgesellschaft konnte verhindert werden“, so Klausner weiter.

Zeitplan für Ausgliederung sehr ambitioniert

Klausner hält den Zeitplan für die Ausgliederung der Verkehrssparte aus der Salzburg AG für äußerst ambitioniert. „Natürlich wäre es gut, wenn die Ausgliederung bis zu Beginn des kommenden Jahres abgeschlossen werden kann. Wichtig ist aber einem gesicherten und soliden Ergebnis den Vorzug gegenüber einer überhasteten Lösung zu geben.“

Schulterschluss zwischen Stadt und Land besonders wichtig

Ein besonderes Augenmerk wird die SPÖ auch auf einen Schulterschluss zwischen Stadt Salzburg und dem Land legen. „Bereits im Wahlkampf haben wir als SPÖ die Einrichtung einer Planungsgesellschaft für den öffentlichen Verkehr gefordert. Denn nur wenn das Land und die Stadt eng zusammenarbeiten, können wir attraktive Öffis für die Bevölkerung anbieten.“

Im Folgenden findet sich der Beschluss im Landtag zum Thema Ausgliederung der Verkehrsabteilung:

  1. Die Landesregierung wird ersucht, die Ausgliederung der Verkehrssparte aus der Salzburg AG intensiv weiter zu betreiben, damit per Beginn der Jahres 2021 die neue Struktur für den öffentlichen Verkehr in Kraft treten kann.
  2. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Projektstruktur dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrssparte der Salzburg AG im Sinne der Präambel in diesem Prozess eingebunden werden und es zu keiner Schlechterstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommt.
  3. Die Landesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass die künftige Verkehrsgesellschaft nach Maßgabe der technischen Entwicklung verpflichtet wird, die bestehenden Verkehrssysteme Lokalbahn und Obus nicht nur zu erhalten, sondern auch stetig weiterzuentwickeln.
  4. Außerdem wird die Landesregierung aufgefordert, weder die Landesanteile an der Salzburg AG noch jene an der neuen Verkehrsgesellschaft zu veräußern oder Anteile davon an Dritte zu verkaufen.

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