Teilnahmebedingungen Impflotterie
Kreis der teilnahmeberechtigten Personen:
Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel ist jede Person, die die zum Stichtag 26.11.2021 in Salzburg einen Wohnsitz hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie bis zum 31.01.2022 zumindest eine Teilimpfung zur COVID-19 Schutzimpfung erhalten hat oder wird, welche sie mittels in Österreich anerkanntem Impfnachweis zum Zeitpunkt der Gewinnverständigung nachweisen kann. Die Teilnahme ist pro berechtigte Person nur einmal möglich.
Anerkannt wird in diesem Zusammenhang ausschließlich die Impfung mit einem zum Zeitpunkt des 31.01.2022 in Österreich zur Einreise zugelassenen Impfstoff Aktuell sind das:
- Comirnaty/BNT162b2/Tozinameran (INN) von BioNtech/Pfizer
- ChAdOx1_nCoV-19/ChAdOx1-S/AZD1222/Vaxzevria/ COVID-19 Vaccine AstraZeneca von AstraZeneca, und Covishield von Serum Institute of India
- COVID-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson/Janssen Pharmaceuticals/Ad26.COV2.S Janssen (US +NL-Sites)
- Covid-19 Vaccine Moderna/mRNA-1273 vSon Moderna
Die Teilnehmer:innen erhalten keine automatisierte Teilnahmebestätigung auf die von ihnen bei der Anmeldung angegebene Adresse oder Telefonnummer.
Teilnahmefrist:
Das Gewinnspiel endet am 31.01.2022 um 23:59 Uhr.
Ermittlung der Gewinner:innen:
Die Ziehung der Gewinner:innen findet am 04.02.2022 bei der SPÖ am Bruderhof (Paris-Lodron-Straße 8, 5050 Salzburg) nach dem Zufallsverfahren statt.
Die Teilnahme ist pro berechtigter Person nur einmal möglich.
Gewinnbenachrichtigung:
Die Benachrichtigung über den Gewinn erfolgt zeitnah, jedoch längstens 1 Woche nach Ziehung. Die Benachrichtigung erfolgt per Telefon oder E-Mail. Die Salzburger SPÖ behält sich das Recht vor, von den verständigten Gewinner:innen vor der Aushändigung des Gewinns einen Nachweis des Erfüllens der Teilnahmebedingungen, insbesondere der absolvierten COVID-19 Schutzimpfung, als Voraussetzung für die Übergabe eines Gewinns einzufordern. Als Nachweis gilt nur ein entsprechender in Österreich anerkannter Impfnachweis.
Übergabe des Gewinns:
Die Salzburger SPÖ behält sich das Recht vor, die Art der Übergabe des Gewinns festzulegen.
Sonstige Hinweise:
Die Salzburger SPÖ behält sich als Veranstalterin vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Eine solche Änderung ist umgehend bekannt zu geben. Weiterhin behält sich die Salzburger SPÖ das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Jede:r Teilnehmer:in dieses Gewinnspieles stimmt zu, dass sein oder ihr Name als Gewinner:in veröffentlicht werden kann.