ÖVP-FPÖ boxt Verschlechterung des Naturschutzes durch

Neben der Beschneidung der Landesumweltanwaltschaft (LUA) schädigen ÖVP und FPÖ die Artenvielfalt, indem der Schutz der raren Mager- und Trockenstandorte aufgeweicht wird.

Völlig unbeirrt jeglicher Fachmeinung, peitschte heute die Schwarz-Blaue Regierungsmehrheit ihre Novellierung, zu den von der ÖVP schon lange geplanten Verschlechterungen im Naturschutz, durch. Viele Kritikpunkte wurden seit Monaten konträr diskutiert.

Verschlechterungen bei Mager- und Trockenstandorten

„Den Gipfel der heutigen, fachlich abenteuerlichen ÖVP-FPÖ-Abhandlung im Landtag, brachte aber das Thema der Trocken- und Magerstandorte, die zwischenzeitlich in diese Novelle mit hineingepackt wurden“, sagt SPÖ-Naturschutzsprecherin Karin Dollinger.  

„Dabei geht es darum, den bisherigen Grenzwert von bestimmten, für die Artenvielfalt besonders wichtigen, Pflanzenklassen von derzeit 50 % auf 75 % zu steigern, damit ein Schutzstatus gegeben ist. Die zuständige LH-Stvin Marlene Svazek (FPÖ) glänzte ja bereits in der aktuellen Stunde am 3. Juli 2024 durch ihre Aussage, in dieser Legislaturperiode werde die Biodiversität GESTEIGERT. Heute erläuterte Svazek auf Nachfrage, welche fachliche Expertise genau dieser Prozentwertwahl zugrunde liege, dass die Landwirte 75 % Überdeckung einfacher erkennen würden, als die bisherigen 50 %. Eine tatsächliche fachliche Grundlage gibt es für diesen Punkt der Novelle also nicht. Im Gegenteil führte der im Ausschuss heute geladene Experte, Herr Dr. Christian Eichberger, aus, dass niemand dies erkennen könne, außer Profis und dass ein extremer Verlust an wertvollen Flächen mit dieser willkürlich gewählten Prozentwertänderung verbunden sei“, führt Karin Dollinger aus.

Landesumweltanwaltschaft (LUA)

Neben der Beschneidung der Rechte der LUA aufgrund vermeintlicher Verfahrensverzögerungen, trotz gegenteiliger Statistiken, die klar besagen, dass die LUA in den wenigsten Fällen überhaupt eingreift, finden sich erleichterte Möglichkeiten zum Bau von Wegen, Nebenanlagen und sonstigen Einrichtungen, die unter dem Deckmantel des Ausbaus von erneuerbaren Energieanlagen errichtet werden (dies kann auch Seilbahnstützen betreffen).

Laut LUA werden jährlich rund 700-800 Verfahren mit zumindest einer Grobprüfung behandelt. In 400-450 Verfahren wird die Parteistellung wahrgenommen und sich näher eingebracht, in durchschnittlich nur 11 Verfahren erhebt die LUA Beschwerde und nur vereinzelt nutzte die LUA ihr bisheriges Revisionsrecht vor dem Höchstgericht.

Ab nun mehr externe Sachverständige

Amtliche Sachverständige sollen trotz speziellem, jahrzehntelang aufgebautem und eingesetztem Wissen nun durch externe Sachverständige ersetzt werden, deren Kosten der Einschreiter, also der Projektwerber, zu übernehmen hat.

Die Novelle des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999, das Salzburger Nationalparkgesetz 2014 und das Landesumweltanwaltschafts-Gesetz wurde heute mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen von SPÖ, KPÖ und GRÜNEN angenommen.

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