SPÖ wird dem neuen Grundverkehrsgesetz nicht zustimmen
Trotz kleinerer Verbesserungen im Grundverkehr geht das neue Gesetz nicht weit genug. Außerdem bringt es auch zahlreiche Verschlechterungen.
„Das neue Salzburger Grundverkehrsgesetz (GVG) geht uns nicht weit genug. Ganz im Gegenteil, es beinhaltet im Vergleich zum GVG aus dem Jahr 2001 sogar Verschlechterungen. Daher werden wir der Regierungsvorlage am Mittwoch im Landtagsausschuss nicht zustimmen. Bei der Inszenierung des vermeintlich nötigen neuen Gesetzes handelt es sich um ein Ablenkungsmanöver vom Kontroll- und Vollzugsdesasters im Grundverkehr“, erklärt SPÖ-Landtagsklubchef Michael Wanner.
„Am 30. März 2022 diskutierte der Landtag 26 Punkte der SPÖ zum Thema Verbesserungen der gesetzlichen Grundlagen im Grundverkehr, dies inklusive zehn Vorschlägen der Arbeiterkammer vom Herbst 2021. Wir sind also nicht nur DIE treibende Kraft und die Aufdecker der Ungerechtigkeiten und des Kontrollversagens der Landesregierung im Bereich Grundverkehr, sondern brachten uns auch stets konstruktiv in die Diskussion ein. Daher geben wir uns mit Alibilösungen auch nicht zufrieden“, ergänzt Wanner.
Grundverkehrs-Beauftragter und Vorsitzender der Grundverkehrs-Kommission dieselbe Person?
„Positiv ist künftig, dass die zum Verkauf stehenden Liegenschaften auf einer Homepage transparent und leicht einsehbar sein werden. Bislang gab es ja lediglich Aushänge in den jeweiligen Gemeindeämtern. Diese SPÖ-Forderung wurde also aufgegriffen“, informiert SPÖ-Landwirtschaftssprecherin Karin Dollinger. „Auch dem Landtag soll künftig einmal pro Jahr berichtet werden. Was genau und wie detailreich, ist allerdings unklar.“
„Das neue Gesetz bringt aber auch zahlreiche Verschlechterungen mit sich. Insbesondere den Umstand, dass der künftige Grundverkehrsbeauftragte (wird neu geschaffen; Anm.) auch Vorsitzender der Grundverkehrskommission (künftig gibt es nur mehr eine; Anm.) sein darf und wohl auch sein wird. Man kontrolliert sich dann also weiterhin selbst“, erklärt Dollinger. „Weiterhin deshalb, weil bisher alle Problemfälle des Vollzugs, egal ob die sieben vom Landesrechnungshof aufgegriffenen Fälle im Pinzgau oder andere, zum Beispiel in Werfenweng oder Mauterndorf, lediglich wieder von denjenigen geprüft werden, die ohnedies im Vollzug involviert waren.“
Abgelehnt wird von der SPÖ auch die künftige Zusammensetzung der Grundverkehrskommission ohne die Sozialpartner Wirtschafts- und Arbeiterkammer und ohne Mitbestimmungsrecht der Gemeinden. „In Zukunft sitzen in der Grundverkehrskommission nur mehr Agrarier und somit letztendlich ÖVP-Sympathisanten“, kritisiert Karin Dollinger den Geruch von ÖVP-Seilschaften. „Salzburgs Bodenpolitik ist zu wichtig für die Zukunft aller. Boden ist nicht vermehrbar und wir brauchen daher die Expertise der Besten aus vielen Bereichen.“
Außerdem werden durch neue Regelungen (Preisband, Anm.) künftig stark überhöhte Preise (bis zu 260 Prozent Aufschlag auf den Grünlandpreis – je nach Gemeinde) quasi legalisiert. Großgrundbesitz werde entgegen der Ankündigungen nicht eingebremst und die Bestimmung, dass das Haushaltseinkommen des kaufenden Landwirtes wesentlich aus der Landwirtschaft kommen muss, falle überhaupt weg, kritisiert Karin Dollinger.
„Bei tatsächlichen Verbesserungen sind wir wieder mit an Bord“
„Für lauwarme Neuerungen im Grundverkehr, bei denen wesentliche Inhalte ausgespart bleiben, sind wir nicht zu haben. Das bisherige Kontrollversagen der Landesregierung, in Kombination mit einem Vollzugsversagen seitens der Behörden, sucht seinesgleichen und wird gerade von der Linzer Oberstaatsanwaltschaft untersucht. Wenn die ÖVP bereit ist, echte Verbesserungen durchzusetzen, damit für Ungerechtigkeiten im Grundverkehr kein Platz mehr bleibt, sind wir wieder mit an Bord“, erklärt Michael Wanner. „Wir werden morgen, Mittwoch, einen Entschließungsantrag zum Grundverkehrsgesetz 2023 mit insgesamt zehn Punkten einbringen. Sollten diese Punkte von der Regierungsmehrheit im Landtag aufgenommen werden, wäre eine Zustimmung der SPÖ in Greifweite.“