Neues Campingplatzgesetz | Ausverkauf der Heimat durch die Hintertür?

Landtagsabgeordneter und Vizebürgermeister Johann Ganitzer

Trotz edler Ankündigungen ermöglicht die Landesregierung weiterhin neue Zweitwohnsitze auf Campingplätzen.

Wir erinnern uns: Ziel des neuen Campingplatzgesetzes sollte es sein, dass an einzelnen Stellplätzen kein Eigentum mehr begründet werden kann. Der Grün-Abgordnete Scheinast sprach sogar davon, dass man keinen „Ausverkauf hintenherum“ haben wolle.

Neue Formulierung ermöglicht weiterhin den Verkauf von Stellplätzen

Durch eine Formulierung im Gesetz, die erstaunlicherweise erst nach dem Begutachtungsverfahren eingebaut wurde, wird es allerdings weiterhin möglich sein Zweitwohnsitze zu gründen. Es wird nämlich bisherigen Eigentümern ermöglicht bis zu fünf Stellplätze zu kaufen. Damit wäre es möglich dass sich der oder die  Eigentümer:in ein raumordnungstechnisch fragwürdiges Refugium mit beinahe 500 Quadratmeter Grundfläche im Naturschutzgebiet einrichten kann. „Soll das wirklich das Ziel des neuen Campingplatzgesetzes sein, dass sich eine Finanzelite solche Wohnsitze schaffen kann?“ fragt Hans Ganitzer, SPÖ-Tourismussprecher in Richtung ÖVP, Grüne und NEOS.

Verhüttelung der Landschaft wird ebenfalls weitergehen



Eine weitere Änderung des Gesetzes wird von der SPÖ ebenfalls sehr kritisch gesehen. „Es ist in Zukunft möglich, dass ein Drittel eines Campingplatzes mit Mobile Homes zugestellt wird. Das ist eindeutig zu viel. Dadurch werden die Campingplätze, die oftmals ja im Naturschutzgebiet stehen, einer Verhüttelung ausgesetzt die so nicht notwendig ist. Wir präferieren hier eine Lösung mit maximal 15 Prozent der Fläche“, erklärt SPÖ-Naturschutzsprecherin Karin Dollinger.

Gefahr von monströsen Mobile Homes

Eine zweite Änderung die erst später eingebaut wurde hat es ebenfalls in sich. Bisher waren Mobile Homes mit einem Gewicht von drei Tonnen als erlaubtes Maximum in der Gesetzesvorlage enthalten. „Diese Regelung ist auf einmal weggefallen, dafür dürfen die Mobile Homes nun um einige größer ausfallen und bis zu 60 Quadratmeter Fläche beanspruchen. Das sind ja schon fast monströse Ausmaße. Wir können dem Gesetz in der jetzigen Form so nicht zustimmen.“ so Ganitzer und Dollinger unisono.