Das kleine Wahl 1x1
Wieso soll ich wählen gehen:
Hallo!
Stell dir vor, es sind Wahlen, und alle gehen hin. Wie knapp Ergebnisse sein können, haben wir schon oft gesehen. In einer Demokratie zählt jede gültig abgegebene Stimme. Erst recht in deiner Gemeinde.
Am 10. März 2024 hast du bei der Gemeindevertretungs- & Bürgermeisterdirektwahl die Wahl. Mach von deinem demokratischen Recht Gebrauch. Weil’s eben nicht wurscht ist, in welche Richtung sich unsere Heimat entwickelt!
Du bist am Wahltag verhindert? Kein Problem. Denn auch auf Gemeindeebene hast du die Möglichkeit, per Briefwahl mitzustimmen. Leider passieren dabei häufig Fehler. Für eine gültige Stimme musst du diese vermeiden. In diesem kleinen 1x1 zur Wahl erfährst du, wie du richtig wählst.
Was die richtige Wahl für dich ist, musst du selbst wissen.
Wenn du aber der Meinung bist, dass sich eine gerechte Zukunft für alle nur gemeinsam gestalten lässt, dann ist die SPÖ eine gute Entscheidung.
Was kann ich überhaupt wählen:
Schon wieder eine Wahl? Ja, sogar zwei.
Wer kann wählen bzw. wer tritt an:
Alle Infos rund um die Briefwahl:
Erster Schritt: Beantragen
Für die Briefwahl brauchst du eine Wahlkarte.
Diese kannst du im Gemeindeamt deiner Heimatgemeinde beantragen. Auch wenn du das bis spätestens 7. März 2019 während der Amtsstunden, also noch drei Tage vor der
Wahl, tun kannst, gilt: Je früher, desto besser. Denn schließlich werden nur jene Stimmen gezählt, die vor Schließen der Wahllokale in der Gemeinde eingelangt sind.
Nur du kannst deine Wahlkarte beantragen
Nur du höchstpersönlich darfst einen Antrag auf die Ausstellung deiner Wahlkarte stellen. Ausnahmen gibt es keine. Die Eltern zählen genauso wenig wie die Ehepartnerin. Selbst eine Vollmacht ist nicht wirksam.
Wie du deine Wahlkarte beantragen kannst
In vielen Gemeinden hast du die Möglichkeit, bequem online unter wahlkartenantrag.at deinen Antrag zu stellen. In jedem Fall kannst du deine Wahlkarte beim Gemeindeamt direkt vor Ort, aber auch postalisch bzw. per E-Mail beantragen. Telefonische Wahlkartenanträge sind nicht möglich.
Diese Daten musst du bei einem schriftlichen Antrag angeben:
- Nachname & Vorname
- Geburtsdatum
- Hauptwohnsitzadresse
- Passnummer oder Kopie des Reisepasses
- Telefonnummer für etwaige Rückfragen
- Adresse, wohin die Wahlkarte geschickt werden soll.
Zweiter Schritt: Richtig ausfüllen
Auch für die Briefwahl gilt, dass sie geheim erfolgen muss. Das ist gut so. Es führt aber häufig dazu, dass Briefwahlstimmen ungültig sind. Deine Stimme zählt nur dann, wenn sie auch von der Wahlbehörde nicht als deine erkennbar ist. So machst du alles richtig:
1
Triff deine Wahl richtig
Bei dieser Wahl gibt es zwei Stimmzettel. Für beide Stimmzettel gilt: Damit deine Wahl gültig ist, darfst du jeweils nur einen Kreis ankreuzen bzw. markieren. Bereits ein kleiner Punkt in einem zweiten Kreis sorgt dafür, dass deine Stimme ungültig ist.
2
Du brauchst beide Kuverts
Deiner Wahlkarte liegen zwei Kuverts bei:
ein kleines Wahlkuvert, sowie ein großes Wahlkartenkuvert. Nur wenn du beide verwendest, ist deine Wahl gültig.
3
Beide Stimmzettel ins kleine Kuvert
Nachdem du deine beiden Stimmzettel angekreuzt hast, legst du diese zusammengefaltet in das kleine Wahlkuvert und klebst dieses zu.
4
Gib das kleine Kuvert ins Große Kuvert
Erst jetzt kommt das große Wahlkartenkuvert zum Einsatz. Für die gültige Wahl gibst du das kleine zugeklebte Kuvert in das große und verschließt dieses mithilfe des Klebestreifens.
5
Jetzt unterschreiben
Damit deine Briefwahlstimme in die Auswertung miteinbezogen werden kann, musst du jetzt noch auf der Außenseite des großen Wahlkartenkuverts im dafür vorgesehenen Feld unterschreiben.
Dritter Schritt: Abgabe
Briefwahl
Damit deine Stimme auch wirklich zählt, muss sie rechtzeitig ankommen. Das bedeutet: Es zählt nicht der Poststempel, sondern der Zeitpunkt der Ankunft im Gemeindeamt. Nur Wahlkarten, die vor Schließen der Wahllokale am Wahlsonntag im örtlichen Gemeindeamt ankommen, werden berücksichtigt.
Du musst übrigens nicht den Postweg wählen. Wichtig ist nur, dass deine Wahlkarte pünktlich ankommt. Ob per Brief, persönlich, oder durch einen Bekannten, macht keinen Unterschied.
Mit der Wahlkarte im Wahllokal
Solltest du unerwartet doch am Wahltag zuhause sein, kannst du deine Wahlkarte auch in einem Wahllokal deiner Heimatgemeinde abgeben.
Vorab im Gemeindeamt wählen
Wenn du deine Wahlkarte persönlich beim Gemeindeamt beantragst, erhältst du sie in der Regel sofort und kannst auch direkt vor Ort wählen.