SPÖ kritisiert Mängel bei Landwirtschaftskammerwahl: Wahlberechtigte von der Wahl ausgeschlossen!
Die Reform der Wahlordnung für die Salzburger Landwirtschaftskammerwahl durch die Landesregierung im Jahr 2024 ist offenbar fehlerhaft. Es fallen offenbar nicht wenige Wahlberechtigte durch den Rost und können ihr Wahlrecht nicht in Anspruch nehmen. Die Salzburger SPÖ-Bauern kritisieren das scharf!
Vorsitzender-Stellvertreter der SPÖ-Bauern in Salzburg darf nicht wählen!
„Die Reform der Wahlordnung für die Landwirtschaftskammerwahl ist fehlerhaft und weist erhebliche Lücken auf. Ein konkretes Beispiel gibt es in Abtenau, wo Matthias Reiter und seine Frau nicht im Wählerverzeichnis aufscheinen, obwohl sie zu 100% wahlberechtigt sind“, ärgert sich der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat der SPÖ-Bauern Lorenz Quehenberger.
Ortswahlbehörde erfüllt ihre Pflichten unvollständig!
„Besonders brisant ist dieser Fall, da der stellvertretende Vorsitzende der SPÖ Bäuerinnen und Bauern Matthias Reiter auch für die Landwirtschaftskammerwahl kandidiert hätte. Da er nicht im Wählerverzeichnis aufscheint, wird ihm dieses demokratische Recht zur Kandidatur verweigert. Die Schuld dafür trägt für uns unter anderem die Ortswahlbehörde unter der Vorsitzführung von Bürgermeister LAbg. Johann Schnitzhofer. Die Ortswahlbehörde ist verantwortlich dafür, dass das vorläufige Wählerverzeichnis, welches von der Landwirtschaftskammer erstellt wird, auf Vollständigkeit kontrolliert und gegebenenfalls ergänzt wird. Genau das ist in Abtenau nicht passiert und es sind auf jeden Fall mindestens 3 Personen von der Wahl ausgeschlossen“, so Lorenz Quehenberger weiter.
Auch Altbäuerin, die von Landwirtschaftskammer ausgezeichnet wurde, darf nicht wählen!
„Zusätzlich sind uns mittlerweile weitere fünf Personen bekannt, welche bis 2020 wahlberechtigt waren – darunter auch eine Altbäuerin, die von der Landwirtschaftskammer für die langjährige Bewirtschaftung ihres Hofes ausgezeichnet wurde – und jetzt nicht mehr im Wählerverzeichnis aufscheinen. Wir sind gerade dabei zu klären, warum sie nicht mehr wahlberechtigt sein sollten. Bei der Erstellung des vorläufigen Wählerverzeichnisses durch die Landwirtschaftskammer werden Daten von der Sozialversicherung, Finanzamt und Grundbuch zusammengespielt. Brisant ist es bei Hofübergebern, die ihre Pension von einer anderen Stelle als jene von der Sozialversicherung der Selbstständigen erhalten. Diese dürften nämlich bei der Datenübermittlung durch den Rost fallen. Nebenerwerbsbauern, die ihre Pension zB. von der Pensionsversicherungsanstalt erhalten, wurden bei der Datenübermittlung offenbar nicht erfasst. Das hätte aber die Ortswahlbehörde zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Das Wählerverzeichnis von der letzten Wahl 2020 wurde bei der Erstellung des neuen Verzeichnisses nicht mehr berücksichtigt. Ein großer Fehler, denn bei diesem Datenabgleich wäre es sofort aufgefallen, dass wahlberechtigte Bäuerinnen und Bauern fehlen“, führt Lorenz Quehenberger weiter aus.
Wie viele Bäuerinnen und Bauern dürfen ihre Stimme nicht abgeben?
"Wenn in Abtenau schon 3 Wahlberechtigte nicht wählen dürfen und uns jetzt schon weitere Fälle bekannt sind, wie viele sind es dann bei 35.000 wahlberechtigten Bäuerinnen und Bauern? Bei der letzten Wahl im Jahr 2020 verfehlten die SPÖ-Bauern um ca. 150 Stimmen den Einzug in die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer. Es liegt somit ein schwerer Mangel vor, der uns zwingt, auch rechtliche Schritte zu setzen. Wir fordern daher die Wahlbehörde auf, die fehlerhaften Wählerverzeichnisse sofort zu korrigieren“, so Lorenz Quehenberger abschließend.