Gemeindeordnung NEU | SPÖ wird mittels Entschließungsantrag drei grundlegende Änderungen fordern

Nachdem die Landesregierung nur begrenzt an ernsthaften Verhandlungen über die neue Gemeindeordnung interessiert war, will die SPÖ nun mittels Entschließungsantrag noch Verbesserungen erreichen.

Nachdem die SPÖ in den vergangenen Wochen auf die demokratiepolitischen Defizite in den Plänen der Landesregierung für die neue Gemeindeordnung hingewiesen und ihrerseits Verbesserungsvorschläge unterbreitet hatte, kam es zwar noch zu Verbesserungen, „einige unserer Vorschläge sind aber nach wie vor ungehört geblieben. Der einberufene runde Tisch war zwar ein guter Schritt, ich hätte mir diesen jedoch schon früher im Entstehungsprozess gewünscht“, so die Salzburger SPÖ-Gemeindesprecherin LAbg. Stefanie Mösl. Zu drei wesentlichen Kritikpunkten wird die SPÖ daher in der Sitzung des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses am 20. November 2019 Änderungsvorschläge einbringen. Von der SPÖ gefordert werden die Beibehaltung des 4-Augenprinzips zwischen Bürgermeister_in und Vizebürgermeister_in, sowie eine umfassendere Informationspflichten der Bürgermeister_innen gegenüber den Gemeindevertretungen. Darüber hinaus verlangt die SPÖ die Beibehaltung der Entsendungsmöglichkeit beratender Vorstehungsmitglieder für Fraktionen, die nicht mit Stimmrecht in der Vorstehung vertreten sind. Zusätzlich wird die SPÖ für die polizeiliche Mitwirkungspflicht an ortspolizeilichen Verordnungen eintreten.

1. „Versehen“ hätte gravierende Folgen

Laut dem Regierungsentwurf zur neuen Gemeindeordnung sollen Minderheitsfraktionen nicht mehr mit beratender Stimme an Sitzungen der Gemeindevorstehung teilnehmen dürfen. Was technisch klingt, hätte aber fatalen Folgen. „Das wäre ein gravierender Eingriff in die demokratischen Kontrollrechte kleiner Fraktionen. Im Regelfall könnten sie keine Einsicht mehr in Amtsberichte zu Personalfragen, zu steuerlichen Angelegenheiten, zu wichtigen Verträgen und gemeindeeigenen Unternehmungen nehmen. Im Grunde bliebe die Kontrolle der sensibelsten Entscheidungen auf Gemeindeebene verwehrt“, erklärt der GVV-Vorsitzende Bgm. Hansjörg Obinger das Problem und ergänzt: „Weil wir nicht glauben konnten, dass die Grünen und NEOS so eine Änderung mittragen würden, waren wir uns sicher, dass das keine politische Absicht sein kann, sondern ein fataler redaktioneller Fehler sein muss und haben daher bei der Landesaufsicht nachgefragt.“  Und tatsächlich, deren Antwort lautete folgendermaßen: „Es handelte sich hier um ein Versehen und im Rahmen des Ausschusses wird die ursprüngliche Rechtslage hergestellt werden.“

„Leider wurde der Entwurf noch immer nicht korrigiert. Um wirklich sicher zu gehen, beantragen wir somit die Beibehaltung der alten Regelung“, möchte sich Mösl nicht darauf verlassen. Für sie ist dieser Vorfall ein gutes Beispiel für den gesamten Entstehungsprozess zur neuen Gemeindeordnung: „Aus Angst, die Opposition könnte gute Vorschläge haben, nimmt die Haslauer-Regierung lieber die eigene Stümperei in Kauf.“

2. Abänderungsantrag für Beibehaltung des 4-Augenprinzips

„Als Bürgermeister begrüße ich grundsätzlich das 4-Augenprinzips, vor allem in Zeiten wie diesen, in denen die rechtliche Absicherung von uns immer unsicherer scheint. Die Landesregierung sorgt hier für eine Intransparenz, von der niemand etwas hat“, findet Obinger deutliche Worte. Die SPÖ wird daher beantragen, dass die Unterfertigungspflicht seitens der Vizebürgermeisterin bzw. des Vizebürgermeisters auch bei jenen Verpflichtungserklärungen bestehen bleibt, denen Beschlüsse von Kollegialorganen zugrunde liegen.
 
3. Antrag für mehr Informationspflichten der Bürgermeister_innen

„In der neuen Gemeindeordnung werden viele Kompetenzen, die bisher bei der Gemeindevertretung lagen, zu den Ortschefs verlagert. Aus unserer Sicht ist das nur dann vereinbar, wenn die Bürgermeister_innen eine umfassende Informationspflicht haben. Leider ist die Landesregierung unseren diesbezüglichen Kritikpunkte einfach nicht nachgegangen“, so Mösl. Außerdem möchte die SPÖ mit ihrem Abänderungswunsch eine Schieflage beseitigen, die von der SPÖ laut Mösl auch bisher als sehr problematisch gesehen wurde: die mangelnde Informationspflicht von Bürgermeister_innen gegenüber dem Gemeindevertretung im Hinblick auf Entscheidungen, die in Gemeindeverbänden und Gemeindegesellschaften getroffen werden: „Die Fraktionen sollen zumindest das Recht auf Akteneinsicht erhalten. Bei wesentlichen Entscheidungen wie etwa Kapitalerhöhungen in Gemeindegesellschaften soll aus unserer Sicht künftig die Zustimmung der Gemeindevertretung notwendig sein“, umreißt Mösl den Inhalt des betreffenden Änderungsantrags.
 
4. Polizeilichen Mitwirkungspflicht bei ortspolizeilichen Verordnungen

Darüber hinaus wird der SPÖ-Landtagsklub auch noch einen Antrag einbringen, der darauf abzielt, dass die Polizei künftig ortspolizeiliche Verordnungen kontrollieren kann. "Die Konzentration der ÖVP scheint derzeit mehr auf die Gründung von Bürgerwachen ausgerichtet zu sein, als auf die Stärkung der Exekutive! Die Gemeinden brauchen aber vielmehr eine umfassende Kooperation mit der örtlichen Polizei“, so Obinger. Für eine derartige Mitwirkungspflicht wäre die Mehrheit im Landtag nur der erste Schritt.  Zusätzlich müsste der Bund dem Plan zustimmen, das sei schon klar.

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