Gemeinden bestätigen | Kinderbetreuungskosten sind steuerlich absetzbar
GVV-Vorsitzender LAbg. BGM Gerd Brand | Nur wenige Eltern und Familien verlangen am Gemeindeamt eine Bestätigung für die Kinderbetreuungskosten im abgelaufenen Jahr und verschenken damit viel Geld!
„Ich bin immer wieder verwundert, dass nicht alle SalzburgerInnen die Möglichkeit nutzen, einen Steuerausgleich zu machen. Praktisch jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin erhalten eine Steuerrückzahlung. Sollte jedoch eine Steuernachzahlung fällig sein, dann kann man den Steuerausgleich zurückziehen und es ist nichts passiert. Eine Ausnahme sind natürlich jene Personen, die ihre Bezüge von 2 Stellen erhalten, denn diese haben die Pflicht einen Steuerausgleich zu machen. Als Bürgermeister der Gemeinde St. Margarethen, fällt mir zudem besonders auf, dass wirklich nur wenige Eltern am Gemeindeamt eine Bestätigung für die Kinderbetreuungskosten vom letzten Jahr beantragen.“
Kosten für die Kinderbetreuung können grundsätzlich von steuerpflichtigen Eltern in der Höhe von maximal 2.300 Euro pro Kalenderjahr und Kind abgesetzt werden. Die Betreuungskosten müssen jedenfalls tatsächlich bezahlte Kosten sein und die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen – z.B. Kindergarten, Hort, Halbinternat, Vollinternat – oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgen, z.B. durch eine Tagesmutter.
LAbg. Bgm. und GVV-Vorsitzender Gerd Brand betont: „Nachdem nur wenige Familien diese Möglichkeit nutzen, wird das ab sofort durch die Gemeinde St. Margarethen automatisch erfolgen – wir übermitteln die Bestätigungen unaufgefordert an alle betroffenen Familien. In einem Begleitschreiben werden wir zudem erklären, dass diese Bestätigung für den Steuerausgleich verwendet werden soll und kann!“
Der Sozialdemokratische GemeindevertreterInnenverband Salzburg (GVV Salzburg) empfiehlt zudem den Gemeinden, alle Eltern aktiv zu informieren, denn mit nur wenig Aufwand können Familien damit punktgenau unterstützt werden.
Detailinfos und alle Bedingungen zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten finden Sie hier...