Aktenschwärzung: Wollen ÖVP/FPÖ die Opposition mundtot machen?

Eine gemeinsame Abstimmung in der Präsidiale war mit den Regierungsparteien von ÖVP-FPÖ nicht möglich.

Es ist die „Grundaufgabe“ der Opposition Fragen zu stellen und falsche Entscheidungen und Fehlentwicklungen aufzuzeigen. „Diese Aufgabe kann man nur erfüllen, wenn eine klare und umsetzbare Regelung der Datenschutzgrundverordnung vorgelegt wird. Wir glauben, dass es dazu einen Gutachter braucht der nicht aus Salzburg kommt und der auch das Verfassungsrecht im Blick hat. Beides haben die Regierungsparteien abgelehnt“, so David Egger zur Situation rund um die letzte Präsidialsitzung des Landtags, der einen Blankoscheck für die Regierung zur Aktenschwärzung klar ablehnt.

Opposition wird eigenes Gutachten beauftragen

Die Geschäftsordnung des Landtags ermöglicht es allen Fraktionen ein Gutachten zu erstellen. Die Oppositionsparteien haben sich darauf verständigt, dass man gemeinsam ein Gutachten auf den Weg bringen wird.

Es kann nicht sein, dass man sich hinter dem Datenschutz verstecken kann

„Uns ist wichtig, dass sich Personen, die in der Öffentlichkeit und im Fokus der Fragestellungen des Landtags stehen, sich nicht hinter dem Datenschutz verstecken können“, erklärt Egger. „Wir hätten einen ergänzenden Vorschlag gemacht, der auf die Rechte der Betroffenen, auf die Notwendigkeit der demokratischen Arbeit im Landtag und auf den Schutz der Abgeordneten in Ausübung ihres freien Mandats Rücksicht genommen hätte. Es darf keine Einschränkungen geben, was die Kontrolle der Regierung betrifft. Das haben die Rechtskonservativen aber abgelehnt.“