Akteneinsicht 380kV | Rössler griff mit Weisung aktiv in Verfahren ein

LAbg. Roland Meisl | Die Akteneinsicht zur 380-kV-Freileitung brachte Erstaunliches zum Vorschein. Und wieder einmal steht eine undurchsichtige Weisung von Grünen-Chefin Astrid Rössler im Mittelpunkt.
 
Groß war die Hoffnung von vielen Salzburger Freileitungsgegner_innen vor allem entlang der geplanten Trasse in Astrid Rössler. Schließlich hatte die Grün-Politikerin den Salzburger_innen versprochen: „Als Umweltlandesrätin werde ich – auf rechtlich absolute Art und Weise – einen negativen UVP-Bescheid zum eingereichten Freileitungsprojekt veranlassen.“ (Salzburger Fenster vom 15. Mai 2013) Noch größer war dann die Enttäuschung, als genau Rössler selbst einen positiven UVP-Bescheid ausstellte.
 
Die Weisungen Rösslers – eine intransparente Geschichte

Nun fand SPÖ-Abgeordneter Roland Meisl im Zuge einer Akteneinsicht heraus, Grünen-Chefin Rössler dürfte sich wissentlich selbst einer passablen Möglichkeit beraubt haben, die Freileitung erstinstanzlich zu verhindern (und somit ihr zentrales Wahlversprechen zu halten). Und schon wieder steht – nach der Causa Mönchsberggarage – eine Weisung von Rössler im Mittelpunkt.
 
„Obwohl Landeshauptmann-Stellvertreterin Rössler von den zuständigen Beamt_innen ‚gewarnt‘ wurde, blieb sie mittels Weisung bei ihrer Haltung: Der Verfasser des wichtigen Tourismusgutachtens, DDr. Schmidjell sei befangen. Die Konsequenz war, dass damit das für die 380-kV-Freileitung negative Tourismusgutachten von DDr. Schmidjell bei der Erstellung des Bescheids unberücksichtigt geblieben ist. Nur ein halbes Jahr nach der Weisung von LH-Stv. Rössler kippte das Bundesverwaltungsgericht wenig überraschend den Abberufungsbescheid des Landes an Schmidjell“, erläutert Meisl. „Doch anstatt sich nun dafür einzusetzen, dass das sehr kritische und negative Tourismusgutachten von Schmidjell, dessen Inhalt Rössler bekannt war (!), in den Akt der 380-kV-Freileitung aufgenommen wird, wurde das Gutachten weiter außen vor gelassen und wird seitdem als eine Art separater ‚Geheimakt‘ geführt.“
 
Rössler hätte es in der Hand gehabt

Statt dem kritischen Schmidjell-Gutachten akzeptierte Rössler ein von der APG in Auftrag gegebenes Privatgutachten. Das "APG-Gutachten" stellte zusammenfassend fest, dass „in keiner der Gemeinden durch den Neubau bedeutend nachteilige oder merklich nachteilige Auswirkungen gegeben sind“ und dass „die Trassenführung auf die intakte Natur und die Schönheit der Landschaft als Grundlage für die Vermarktung des Tourismus in Salzburg Rücksicht nimmt“.

Wäre hingegen das Schmidjell-Gutachten berücksichtigt worden, so hätte eine „bedeutend nachteilige Auswirkung“ festgehalten werden müssen, was wiederum eine Untersagung des Leitungsbaus hätte bedingen können.
 
Für Roland Meisl ist klar: „Astrid Rösslers aktives Eingreifen mittels Weisung in das Verfahren zur 380-kV-Freileitung hat ganz wesentlich dazu beigetragen, dass es in erster Instanz zu einem positiven Bescheid kam. Darüber hinaus entstand dem Land dadurch ein Schaden von 64.800 Euro für das Honorar Schmidjells.“